… UND MÖGLICHE BEZUSCHUSSUNGEN
Allgemeine Kosten:
Die Betreuungskosten belaufen sich auf 9,70 Euro pro Kind/Stunde innerhalb der regulären Öffnungszeiten.
Beantragen Sie (als Heddesheimer Bürger) die einkommensunabhängigen Förderungen von Jugendamt und Gemeinde, tragen Sie lediglich noch einen Kostenanteil von 0,50€-2,87€ pro Kind/Stunde!
Der Essensgeldbeitrag liegt bei 40,00 Euro im Monat.
Darin enthalten ist die tägliche Verpflegung, in Form von Getränken, frischem Obst und Gemüse sowie einem warmen Mittagessen und nach Bedarf kleinere Snacks.
Bei den Mahlzeiten lege ich großen Wert auf gute Qualität.
Bezuschussung durch das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis (RNK):
– Kinder bis 3 Jahre (U3): 8,20 Euro pro Stunde
– Kinder ab 3 Jahre (Ü3): 7,10 Euro pro Stunde
30 Betreuungsstunden monatlich sind bei U3 Kinder ohne Nachweis förderbar!
Auch Kinder unter 12 Monaten können vom Jugendamt bezuschusst werden, sofern eine Berufs- oder Schulbescheinigung vorliegt.
Das Jugendamt erhebt einen Kostenbeitrag von den Familien. Dieser errechnet sich anhand der U18 Kinder, die im Haushalt leben.
Nach erfolgreicher Bewilligung, wird die Förderung von 8,20€/Stunde (bei U3 Kindern), direkt an die Tagespflegeperson überwiesen. Die Eltern haben an das Jugendamt einen Eigenkostenanteil zu zahlen, der im Folgenden ersichtlich ist.
Kostenbeitrag RNK ab 01.01.2025:
mit einem Kind unter 18 Jahren 2,87 €
mit zwei Kindern unter 18 Jahren 2,23 €
mit drei Kindern unter 18 Jahren 1,51 €
mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren 0,50 €
Kostenbeitrag RNK ab 01.09.2026:
mit einem Kind unter 18 Jahren 3,12 €
mit zwei Kindern unter 18 Jahren 2,50 €
mit drei Kindern unter 18 Jahren 1,69 €
mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren 0,56 €
Kostenbeitrag RNK ab 01.09.2027:
mit einem Kind unter 18 Jahren 3,60 €
mit zwei Kindern unter 18 Jahren 2,80 €
mit drei Kindern unter 18 Jahren 1,89 €
mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 0,63 €
*Die Kostenbeiträge für Eltern können je nach Wohnort variieren. Interessierte Eltern aus Mannheim können sich beim Jugendamt Mannheim informieren und interessierte Eltern aus Viernheim erhalten Auskunft beim Jugendamt Kreis Bergstraße.
Zusätzliche Förderung durch die Gemeinde Heddesheim:
– Kinder bis 3 Jahre: 1,50 Euro pro Stunde
Die Förderung der Gemeinde erhalten Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
– Wohnsitz in Heddesheim
– Kind muss unter 3 Jahre alt sein
– Betreuung findet mindestens an 2 Wochentagen statt.
– Eine Mindestbetreuung von 10 Stunden / Woche wird erreicht.
– Die Betreuung erfolgt mindestens 3 Monate.
– Antrag auf Förderung in Kindertagespflege wurde bei Gemeindeverwaltung eingereicht
– Bewilligungsbescheid vom Jugendamt RNK wurde bei der Gemeindeverwaltung eingereicht
Die Bezuschussungs- und Förderungsleistungen können Sie auf dem jeweils zuständigen Amt beantragen.
Stand Januar 2026
Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.