… UND MÖGLICHE BEZUSCHUSSUNGEN
Allgemeine Kosten:
Die Betreuungskosten belaufen sich auf 8,50 Euro pro Kind/Stunde innerhalb der regulären Öffnungszeiten.
Kosten für die Verpflegung in Form von Getränken, Obst und Gemüse sowie kleinere Snacks beim gemeinsamen Zwergen-Frühstück fallen nicht an.
Bezuschussung durch das Jugendamt Rhein-Neckar:
– Kinder bis 3 Jahre: 6,50 Euro pro Stunde
– Kinder ab 3 Jahre: 6,50 Euro pro Stunde
30 Betreuungsstunden monatlich sind bei U3 Kinder ohne Nachweis förderbar!
Auch Kinder unter 12 Monaten können vom Jugendamt bezuschusst werden, sofern eine Berufs- oder Schulbescheinigung vorliegt.
Bei den Bezuschussungen durch das Jugendamt ist zu beachten, dass von den Familien ein Kostenbeitrag erhoben wird, der sich nach der im Haushalt lebenden U18 Kindern errechnet.
So zahlen Sie anteilig von den 6,50 Euro pro Stunde:
mit einem Kind unter 18 Jahren 1,82 €
mit zwei Kindern unter 18 Jahren 1,40 €
mit drei Kindern unter 18 Jahren 0,93 €
mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren 0,31 €
Zusätzliche Förderung durch die Gemeinde Heddesheim:
– Kinder bis 3 Jahre: 1,50 Euro pro Stunde
Die Förderung der Gemeinde erhalten Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
– Wohnsitz in Heddesheim
– Betreuung findet mindestens an 3 Wochentagen statt.
– Eine Mindestbetreuung von 15 Stunden / Woche wird erreicht.
– Die Betreuung erfolgt mindestens 3 Monate.
Die Bezuschussungs- und Förderungsleistungen können Sie auf dem jeweils zuständigen Amt beantragen. Entsprechende Anträge finden Sie als PDF-Datei auf meiner Homepage unter „Downloads“
Stand Juli 2018
Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.